Unsere Leistungen im Überblick
Leistungen / Fensterreinigung für Büros & Praxen
Wussten Sie es schon:
Mit der Inanspruchnahme eines gewerblich betriebenen Reinigungsservices sparen Sie bares Geld. Laut Bundesministerium für Finanzen werden Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG steuerermäßigend angerechnet.
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